AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für KFZ.-Meisterbetrieb Lewandowski

§ 1 Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Kfz.-Meisterbetrieb Lewandowski (nachfolgend „Werkstatt“) und den Kunden (nachfolgend „Kunde“) des Kfz.-Meisterbetrieb Lewandowski. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Werkstatt stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Die Angebote der Werkstatt sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Werkstatt oder durch die Ausführung des Auftrags zustande.

2.2 Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen gebunden. Die Werkstatt kann den Auftrag innerhalb dieser Frist annehmen.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2 Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich erbrachten Leistungen und gelieferten Materialien zu den vereinbarten Preisen. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.

3.3 Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

3.4 Der Kunde gerät automatisch in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zahlt. Während des Verzugs ist die Geldschuld mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

§ 4 Leistungen und Pflichten der Werkstatt

4.1 Die Werkstatt führt die beauftragten Arbeiten fachgerecht und nach dem aktuellen Stand der Technik aus.

4.2 Sollte sich während der Reparatur herausstellen, dass zusätzliche Arbeiten notwendig sind, um die Verkehrssicherheit oder Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs zu gewährleisten, wird die Werkstatt den Kunden unverzüglich informieren. Die Durchführung dieser zusätzlichen Arbeiten bedarf der Zustimmung des Kunden.

4.3 Vereinbarte Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden. Bei Verzögerungen wird die Werkstatt den Kunden umgehend informieren.

§ 5 Pflichten des Kunden

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, der Werkstatt alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

5.2 Der Kunde hat die Pflicht, das Fahrzeug in einem betriebssicheren Zustand zu übergeben und auf bekannte Mängel hinzuweisen.

§ 6 Abnahme und Gewährleistung

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Fertigstellung der Arbeiten abzunehmen. Eventuelle Mängel sind bei der Abnahme zu rügen.

6.2 Für Mängel, die innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten, haftet die Werkstatt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde hat einen Anspruch auf Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Herstellung einer mangelfreien Sache).

6.3 Bei der Verwendung von selbst mitgebrachten Ersatzteilen übernimmt die Werkstatt keine Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit und Qualität dieser Teile sowie für daraus resultierende Schäden. Die Gewährleistung der Werkstatt beschränkt sich in diesem Fall auf den fachgerechten Einbau der Teile.

§ 7 Haftung

7.1 Die Werkstatt haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Werkstatt nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7.3 Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Werkstatt hat eine wesentliche Vertragspflicht verletzt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

8.1 Gelieferte Ersatzteile und Zubehör bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Werkstatt.

§ 9 Pfandrecht

9.1 Der Werkstatt steht wegen ihrer Forderungen aus dem Reparaturauftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in ihren Besitz gelangten Gegenständen zu.

9.2 Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früheren Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.

§ 10 Klausel für Geschäftskunden

10.1 Diese AGB gelten ebenfalls für Geschäftskunden, soweit nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen wurden.

10.2 Geschäftskunden sind verpflichtet, der Werkstatt eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) mitzuteilen. Sollten sich Änderungen in der Firmierung oder der Anschrift ergeben, sind diese der Werkstatt unverzüglich mitzuteilen.

10.3 Bei Verträgen mit Geschäftskunden wird ein verlängerter Eigentumsvorbehalt vereinbart. Das bedeutet, dass die Werkstatt Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung behält.

10.4 Die Gewährleistungsfrist für Geschäftskunden beträgt 12 Monate ab Abnahme des Fahrzeugs. Diese Verkürzung der Gewährleistungsfrist gilt nicht für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Werkstatt.

§ 11 Standgebühren

11.1 Sollte der Kunde das Fahrzeug nicht spätestens 3 Werktage nach der Mitteilung der Fertigstellung abholen, ist die Werkstatt berechtigt, Standgebühren zu berechnen.

11.2 Die Standgebühren betragen 16 Euro (netto) pro Tag. Die Berechnung der Standgebühren beginnt ab dem vierten Werktag nach der Mitteilung der Fertigstellung.

11.3 Standgebühren werden ebenfalls fällig, wenn der Kunde die Abnahme des Fahrzeugs unberechtigterweise verweigert.

§ 12 Vorbehaltungsrecht

12.1 Die Werkstatt behält sich das Recht vor, Arbeiten abzulehnen, wenn Sicherheitsbedenken bestehen oder der Kunde sich nicht an die Vertragsbedingungen hält.

12.2 Die Werkstatt ist berechtigt, die Arbeiten einzustellen, wenn der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist oder andere wesentliche Vertragspflichten verletzt.

§ 13 Zurückbehaltungsrecht

13.1 Die Werkstatt hat das Recht, die Herausgabe des Fahrzeugs zu verweigern, bis alle fälligen Forderungen aus dem jeweiligen Reparaturauftrag sowie aus vorhergehenden Aufträgen vollständig beglichen sind.

13.2 Dieses Zurückbehaltungsrecht gilt auch für alle Forderungen aus früheren Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.

§ 14 Schlussbestimmungen

14.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser AGB bedürfen der Schriftform.

14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

14.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Werkstatt.